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Allgemeine Geschäftsbedingungen der nosh architekten AG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen der Nosh Architekten AG, Rudolf-Diesel-Strasse 5, CH-8404 Winterthur und dem Kunden.

 

2. Vertragsgegenstand

Der Anbieter erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Architektur, Bauberatung und Immobilienmanagement, die im jeweiligen Vertrag näher spezifiziert werden. Diese Dienstleistungen umfassen Planung, Beratung, Überwachung und Management von Bauprojekten sowie die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien.

 

3. Vertragsabschluss

Verträge kommen zustande durch ein schriftliches Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Kunden, sei es durch schriftliche Bestätigung, mündliche Zusage oder konkludentes Handeln.

 

4. Honorare und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen richtet sich nach dem vereinbarten Honorar im Vertrag. Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

 

5. Pflichten des Anbieters

Der Anbieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung aller ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen. Der Anbieter informiert den Kunden regelmäßig über den Fortschritt der Arbeiten.

 

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Ausführung seiner Tätigkeiten, indem er alle Dokumente und Informationen, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung stellt.

 

7. Geistiges Eigentum

Alle Leistungen des Anbieters, einschliesslich Zeichnungen, Skizzen und technische Dokumente, bleiben geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält eine Lizenz zur Nutzung im Rahmen des Vertragszwecks, jedoch ohne das Recht zur Weitergabe an Dritte.

 

8. Haftung

Die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Haftungsregelungen unberührt.

 

9. Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

10. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Winterthur, 2024